Empört melden sich jetzt einige Demokraten zu Wort, nur weil Bundespräsident Köhler ausgesprochen hat, was seit wenigen Monaten geltendes EU-Recht ist. Jetzt wachen unsere Parlamentarier allmählich auf. Jetzt dämmert ihnen, was sie uns mit ihrem vorbehaltlosen JA zum Lissabon-Vertrag eingehandelt haben. In Artikel 42 Abs. 5 EUV werden Angriffskriege z. B. "zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen" ausdrücklich erlaubt. D.h. die Bundeswehr kann eingesetzt werden, um z. B. Lieferungen von Öl oder anderer Bodenschätze oder zur Sicherung von Handelswegen zu erzwingen. Offen wird von „präventivem Engagement“ gesprochen ( European Defence Paper 2001). Der Ministerrat kann hinter verschlossenen Türen darüber -einstimmig - entscheiden, ohne die Zustimmung der nationalen Parlamente, denn die EU verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten zu einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik". Damit setzt der EUV nationales Recht außer Kraft. Die Klage von Prof. Dr. Klaus Buchner, Parteivorsitzender der ÖDP, beim Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen. Nun wird sich Deutschland eben fügen müssen.