Stuttgart, 09.12.2009. Die Ökologisch-Demokratische Partei /Familie und Umwelt (ödp) erneuert ihre Forderung, dass das Aufstellen von Mobilfunkantennen grundsätzlich den Kommunen zur Genehmigung vorgelegt werden müsse. Der ödp-Kreisvorsitzende Guido Klamt beklagte, dass nur Masten über eine Höhe vor zehn Meter bisher seitens der Behörden genehmigt werden müssten. Dadurch käme es zu unschönen Auswüchsen.Â
Die ödp, so Klamt, verteufle nicht das Handy, allerdings müssten endlich die Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk und Elektrosmog in den Gesetzen berücksichtigt werden. Deshalb fordere die ödp schon seit Jahren eine Absenkung des Grenzwertes für die Strahlenbelastung auf100 µW/m². Dabei sollten reine Wohngebiete und Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Kindergärten und Schulen sowie Krankenhäuser in der Netzplanung der Betreibergesellschaften durch einen strengeren Grenzwert von 10µW/m2 Leistungsflussdichte geschützt werden. Dies entspreche dem Salzburger Vorsorgewert von 2002. Der momentane gesetzliche Grenzwert bei UMTS beispielsweise liege bei 10000000 µW/m², obwohl sich schon bei 240000 µW/m² die Blut-Hirn-Schranke öffne und bei 10 µW/m² Hefezellen beeinflusst werden. Der Aufbau von Antennen-Basisstationen müsse deshalb generell genehmigungspflichtig werden. Außerdem müssten elektromagnetische Wellen abstrahlende Geräte, vergleichbar der Kennzeichnung des Energieverbrauchs, klassifiziert werden. Diese Klassifizierung sei alle drei Jahre dem Stand der Technik anzupassen.
Der ödp-Politiker: Zahlreiche Studien hätten in den letzten Jahren die Gesundheitsgefahren durch die Strahlung von Mobilfunk aufgezeigt. In einer betreiberfinanzierten Studie beispielsweise fordert das Ecolog -Institut eine Grenzwertsenkung auf eine maximale Leistungsflussdichte von 10000 µW/m². Dieser Wert gelte für Zonen mit sensibler Nutzung (Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser), dort jedoch nicht etwa im Innern von Gebäuden, sondern im Freien.
Im spanischen Valladolid traten nach der Installation eines Sendekomplexes mit 36 Mobilfunkantenne Leukämiefälle bei Kindern auf. Als dort neben einem Schulhof die Antennen in Betrieb genommen wurden, mussten die Ärzte vor Ort nach einem Jahr Betriebszeit der Anlage bereits den vierten Krebsfall diagnostizierten. Vorher wurde 30 Jahre lang kein Leukämiefall verzeichnet. Anschließend wurde der Sendekomplex per Gerichtsbeschluss stillgelegt. Seither sei an der Schule kein neuer Leukämiefall aufgetreten.
Abermillionen sind betroffen, so Klamt: Wenn Mobilfunk krank macht, dann wird sich dies nicht in einem schlagartigen Zuwachs schwerer Erkrankungen auf breiter Front bemerkbar machen. Viel wahrscheinlicher sei ein schleichender Abbau der Gesundheit. Selbstvermeintlich harmlose gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen, Tinnitus oder Konzentrationsmängel hätten jedoch erhebliche Bedeutung, wenn man bedenke, dass nicht nur einige wenige davon betroffen seien, sondern weltweit viele hundert Millionen Menschen.